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FALL:

Defektes Handrad am Lungenautomaten

EREIGNIS

Bei der Abnahme des Lungenautomaten vom Atemanschluss und dem damit verbundenen betätigen beider Bedienknöpfe hat sich das Handrad von dem restlichen Atemregler gelöst, welches am Atemanschluss (Maske) hängen blieb. Grund hierfür war ein verbogener Metallstift zur Sicherung des Handrades.

FACHKOMMENTAR

Ausrüstung für die Feuerwehr und vor allem Atemschutzgeräte, unterliegen im Einsatz stark schädigenden Einflüssen. Um für den feuerwehrtechnischen Einsatz zugelassen werden zu können, müssen die Geräte umfassende Prüfungen durchlaufen. Hierbei muss die Funktionalität auch unter widrigen Bedingungen sichergestellt sein, damit die Gefahr einer Fehlfunktion unter Einsatzbedingungen so gering wie möglich gehalten wird. Nichtdestotrotz kann es zu technischen Defekten aufgrund von Fehlbedienung oder materiellen Problemen kommen. Um diese im Einsatzfall frühzeitig erkennen zu können soll eine Einsatzkurzprüfung vor dem Einsatz durchgeführt werden. Zusätzlich unterstützt sich der Trupp nach FwDV 7 beim Anschließen der Lungenautomaten an den Atemschutz und führt dabei eine Kontrolle der Bebänderung und richtigen Lage des Anschlussleitungen durch. Bei der Kontrolle sollen Fehlbedienungen sowie technische Defekte auffallen.

Mach einem Einsatz sind die Geräte eine Sichtkontrolle zu unterziehen sowie einer Prüfung durch eine Atemschutzwerkstatt zuzuführen. Je nachdem, wann der Stift verbogen ist, hätte gegebenenfalls im Vorwege die Fehlfunktion festgestellt werden können.

Da ein technischer Defekt, menschlicher Ausfall oder Lageänderung nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, gibt es in den Einsatzgrundsätzen der FwDV 7 die Vorgabe einen Sicherheitstrupp zu stellen, der im Einsatzfall bei Problemen sofort eingreifen kann. Die Ausrüstung soll hierbei auf die Ausrüstung des vorgehenden Trupps abgestimmt sein.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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