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FALL:

Kommunikationsprobleme im Atemschutzeinsatz

EREIGNIS

Bei einem ausgedehnten Dachstuhlbrand kamen mehrere Feuerwehren zum Einsatz. Es gingen mehre Trupps unter Atemschutz in das Brandobjekt vor und es wurden mehre Abschnitte mit getrennten Rufgruppen (Funk) gebildet, um eine sichere Kommunikation zu gewährleisten. Im Einsatzverlauf wurde ein Abschnitt aufgelöst, weil das Feuer unter Kontrolle war und ein Teil der Einsatzkräfte sich für die Grundsicherung des Stadtgebietes wieder einsatzbereit machen sollte. Bei diesem Objekt gab es einen hinteren und einen vorderen Eingang, beide wurden genutzt, um in das Gebäude hineinzugehen. Dabei wurde im Gebäude an unterschiedlichen Stellen gearbeitet. Zudem hatte jeder Eingang eine Separate ASÜ und einen Sicherungstrupp, entsprechend waren die Kameraden auf getrennten Rufgruppen. Als der hintere Eingang nicht mehr verwendet wurde, weil dafür keine Notwendigkeit mehr bestand, sind die Kameraden, die im hinteren Eingang als Sicherungstrupp eingesetzt waren, mit zum vorderen Eingang geschickt worden, um da die Kameraden als arbeitenden Trupp abzulösen. Allerdings hatten sie keine Kenntnis darüber, dass es eine andere Rufgruppe gibt. Der Gruppenführer der Kameraden war gleichzeitig Maschinist des Fahrzeuges (=begünstigter Faktor) Die Kameraden gingen dann mit persönlicher Anmeldung bei der ASÜ in das Objekt vor, parallel arbeitet im OG ein weiterer Trupp. Der versuchte, die Glutnester im Boden zu löschen. Durch äußere Einflüsse ist auf den unteren Trupp ein Teil der Decke gefallen, dem oberen Trupp war nicht bekannt das sich im EG noch ein weiterer Trupp befindet. Sie versuchten zwischenzeitlich den Trupp via Funk zu kontaktieren, was aufgrund der anderen Rufgruppe nicht möglich war. Allerdings vermuteten sie wahrscheinlich aufgrund einer Geräuschkulisse, dass sich unter ihnen ein Trupp befindet. Nah zu Zeitgleich stellte die Atemschutzüberwachung fest, dass der Trupp im EG nicht antwortet (zweimalige Ansprache), dann fiel den GF auf, dass dieser Trupp unter Umständen noch auf der falschen Rufgruppe ist und teilte dies der ASÜ mit. Der Trupp im EG könnte auf der alten Rufgruppe erreicht werden und stellte sein Funkgerät um. Der Trupp im OG stellte seine Arbeiten ein, damit keine weiteren Deckenteile auf den unten arbeitenden Trupp fallen.

FACHKOMMENTAR

Im geschilderten Einsatzszenario zeigt sich die Wichtigkeit einer präzisen und klaren Kommunikation gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) 7 und 100. Die FwDV 7 betont, dass die Atemschutzüberwachung (ASÜ) immer auf den neuesten Stand der Informationen bezüglich der Trupps sein muss. Im Vorfall führte die getrennte Kommunikation auf verschiedenen Rufgruppen zu einem gefährlichen Missverständnis. Das Personal des hinteren Eingangs hätte bei der Umgruppierung informiert und auf die aktuelle Rufgruppe geschaltet werden müssen. Eine ständige und zuverlässige Überprüfung der Kommunikationsgeräte wäre hier unabdingbar gewesen.

Die FwDV 100 unterstreicht die Bedeutung der Führung und Kontrolle der Einsatzkräfte. Der Einheitsführer ist dafür verantwortlich, dass alle Trupps die gleichen Informationen erhalten und ein reibungsloser Informationsfluss gewährleistet ist. Im Vorfall war der Gruppenführer des hinteren Sicherungstrupps auch als Maschinist tätig, was zu einer Beeinträchtigung seiner Führungsaufgaben führte (Begünstigter Faktor). Eine klare Trennung dieser Aufgaben hätte möglicherweise die Kommunikationsprobleme und das daraus resultierende Risiko für die Einsatzkräfte vermeiden können.

Abschließend zeigt dieser Einsatz eindrucksvoll, dass neben der technischen Ausrüstung auch die organisatorischen Maßnahmen und die Einhaltung der Vorschriften der Feuerwehr-Dienstvorschriften von entscheidender Bedeutung sind, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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