FALL:
Schlauchkupplung fällt bei Schlauchentnahme auf Kopf
EREIGNIS
Im Zuge einer Einsatzvorbereitung wollte der Feuerwehrangehörige einen C-Druckschlauch aus dem Gerätefach des Einsatzfahrzeuges entnehmen. Dieser fiel ihm mit der Kupplung voran auf den Kopf, der glücklicherweise durch einen Helm geschützt war. Bei der vorherigen Beladung des Gerätefachs hatte man vergessen, den Schlauch mit einem Riemen zu befestigen. Zudem lagerte der Schlauch mit den Kupplungen nach oben gerichtet.
FACHKOMMENTAR
„Beim Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen dürfen Feuerwehrangehörige nicht gefährdet werden“ (siehe § 19 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“). Daher ist eine Ladungssicherung von großer Bedeutung. Eine ungesicherte Ladung stellt nicht nur eine Gefährdung für die Einsatzkräfte dar, sondern kann durch Positionsveränderung während der Fahrt das Öffnen der Geräteräume blockieren und somit den Erfolg des Einsatzes gefährden.
Es ist wichtig, dass Schläuche im Feuerwehrfahrzeug richtig befestigt sind, um beim Öffnen des Geräteraumes oder des Feuerwehrfahrzeuges nicht herauszufallen. Ansonsten besteht die Gefahr, vom Schlauch bzw. von dessen Kupplungen getroffen zu werden. Trifft der Schlauch auf den Kopf, kann der Feuerwehrhelm die Wucht des fallenden Schlauches abbremsen. Landet dieser allerdings auf einem anderen ungesicherten Körperteil, sind meist mindestens Prellungen die Folge.
Die Unterbringung der Schläuche in den Geräteräumen der Einsatzfahrzeuge in mehreren nebeneinander angeordneten Einzelfächern ist empfehlenswert. Weiterhin sind diese mit flachen Gewebebändern zu sichern und mit den Kupplungen nach unten gerichtet zu lagern. Bei der Entnahme aus den Schlauchfächern sollten die Feuerwehrschläuche mit beiden Händen umfasst werden, sodass die Schlauchkupplungen nicht herunterfallen können. Dabei empfiehlt es sich, dass nur doppelt gerollte Schläuche auf das Einsatzfahrzeug verladen werden, denn nur diese lassen sich unmittelbar an beiden Kupplungen greifen und im Anschluss zielsicher auswerfen.
Weitere Empfehlungen zur Ladungssicherung, zum Lastverteilungsplan und zur Auswahl geeigneter Zurrmittel enthalten u.a. die VDI-Richtlinien VDI 2700ff. „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ und die DIN EN 12195ff „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.