FALL:
Steckergehäuse zerlegt sich beim Abziehen
EREIGNIS
Bei einem Übungsdienst wurde an einem Saugbrunnen mit Verstärkerpumpe das richtige Vorgehen zur Inbetriebnahme der Löschwasserentnahmestelle gezeigt. Der Saugbrunnen verfügt über eine eigene Verstärkerpumpe, die von der Feuerwehr elektrisch gespeist werden muss. Hierzu wird eine Leitung mit CEE-Stecker (drei-Phasen-Wechselspannung = 400V) vor Ort vorgehalten. Bei der Außerbetriebnahme der Pumpe wollte der Maschinist den Stecker der Pumpenzuleitung vom Stromerzeuger abziehen, wobei sich das Gehäuse des Steckers löste. Die Kontakte des Steckers verblieben in der Drehstrom-Dose des Stromerzeugers und es lag kein Berührungsschutz mehr vor.
Die Feuerwehr hat ruhig und besonnen gehandelt. Es wurde sich vergewissert, dass die Leistungsschutzschalter des Stromerzeugers auf "AUS" standen und der Stromerzeuger wurde abgeschaltet. Erst dann wurde die defekte elektrische Leitung abgekuppelt.
FACHKOMMENTAR
In der Feuerwehr gilt der Grundsatz, dass immer eigene Ausrüstungen und Gerätschaften verwendet werden, da sie sicher und geprüft sind. So werden alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, sofern sie benutzt werden, alle 12 Monate auf Sicherheit und Funktion geprüft.
Die am Saugbrunnen vorgehaltene Anschlussleitung wird offensichtlich nicht dieser regelmäßigen Prüfung unterzogen. Hier muss entweder ein Austausch dieser defekten Anschlussleitung gegen eine neue Leitung erfolgen oder die Feuerwehr verwendet ihre eigene Anschlussleitung, die sie selbst auf den Fahrzeugen mitführt.
Wenn die defekte Leitung erneuert wird ist es unabdingbar sie wettergeschützt und vor fremden Zugriffen unterzubringen ist und deren regelmäßige Prüfung gewährleistet wird. Diese regelmäßige Prüfung sollte unabhängig von der Nutzung alle 12 Monate erfolgen.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.