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FALL:

Knalltrauma durch Fehlzündung an TS

EREIGNIS

Während des Pumpen- und Gerätedienstes konnte eine Tragkraftspritze mit Hilfe des elektrischen Anlassers nicht gestartet werden. Nach kurzer Zeit sammelten sich mehrere Feuerwehrangehörige um die Tragkraftspritze, um den Gerätewart zu unterstützen. Dieser entschied sich für einen letzten Startversuch mit Hilfe des Seilzugstarters, welcher zusätzlich an die Tragkraftspritze aufgesteckt werden kann. Zwei seiner Kameraden haben die Tragkraftspritze an den Tragegriffen festgehalten, um diese beim Anziehen gegen Wegrutschen zu sichern.

Beim Startversuch kam es zur Fehlzündung und aus dem Endschalldämpfer schlug eine Stichflamme. Die Kameraden, welche die Tragkraftspritze sicherten, schreckten zurück.

FACHKOMMENTAR

Da das Starten durch menschliche Muskelkraft unüblich geworden ist fehlt den Beteiligten meist die Übung und nicht jeder Startversuch gelingt.

Beim Starten von Tragkraftspritzen, insbesondere durch menschliche Muskelkraft, können viele verschiedene Gefahren auftreten. Im vorliegendem Fall sind besonders die Gefährdungsgruppen mechanische Gefährdung, Brand- und Explosionsgefährdung und physikalische Gefährdung (Lärm) zu berücksichtigen. Der beschriebene Fall zeigt, dass es während jedem Feuerwehrdienst erforderlich ist die entsprechende persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

Insbesondere an Feuerlöschkreiselpumpen kann es erforderlich sein Gehörschutz zu tragen, auch wenn es nicht zu einer Fehlzündung kommt.

Die Schädigung der Haarzellen im Innenohr ist ein irreversibler Vorgang und wird meist erst nach vielen Jahren entdeckt. Ein Tages- Lärmexpositionspegel von 85dB(A) wird bei einer Belastung von 100dB(A) bereits nach einer Expositionszeit von 15min erreicht.

Weitere Informationen zum Thema Lärm sind in der DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“ veröffentlicht.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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