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FALL:

Ungesicherte Ladung auf Fahrzeugdach

EREIGNIS

Vor einer Einsatzübung zum Thema Wasserentnahme aus einem Faltbehälter wollten drei junge Feuerwehrangehörige diese vorbereiten. Um den Behälter zu füllen, wollten sie einen Leiterbock aus einer Steckleiter und einem Leiterteil-C aufbauen. Da sie das Leiterteil-C auf dem vorhandenen HLF20 nicht gefunden haben, verwendeten sie die Multifunktionsleiter und vergaßen, dass sie die Steckleiter bereits aus der Halterung, welche sich auf der Dachbox des Fahrzeuges befindet, gelöst hatten. Noch bevor die eigentliche Übung beginnt, kommt es zu einem Realeinsatz. Dem ankommenden Maschinisten ist nicht bewusst, dass die Steckleiter auf dem Dach nicht mehr korrekt gesichert ist. Am Einsatzort angekommen möchte der Maschinist, auf Befehl des Einsatzleiters, Bindemittel aus der Dachbox entnehmen. Beim Öffnen des zugehörigen Deckels fällt die nicht mehr gesicherte Steckleiter herunter und trifft beinahe einen Kameraden, der gerade eine Schuttmulde aus einem Gerätefach holen möchte.

FACHKOMMENTAR

Die Verantwortung für den Ausbildungsdienst/ Realeinsatz hat der entsprechende Ausbildungsleiter/ Einsatzleiter. Sowohl im Ausbildungsdienst, als auch im Realeinsatz sind alle Einsatzkräfte dazu verpflichtet gemäß Befehl zu handeln. Die Ausbildung beginnt erst, wenn die entsprechende Führungskraft vor Ort ist und eine entsprechende Einweisung gegeben hat. Eigenmächtiges Handeln kann zu unübersichtlichen Lagen/ Situationen führen, die häufig Ursache für Unfälle sind. Insbesondere dann, wenn während einer Ausbildung ein Realeinsatz eintritt, ist von allen Beteiligten ein hohes Maß an Aufmerksamkeit gefordert. Sowohl bei Übungen in der Einsatzabteilung, als auch bei Übungen in der Kinder- und Jugendfeuerwehr ist vor Beginn zu klären, wer sich wie bei einer Alarmierung verhält.

Die Gefahrensituation hätte vermieden werden können, wenn die Vornahme und die Verladung der Leiter durch einen entsprechenden eindeutigen Befehl erfolgt wäre. Denn scheinbar waren sich die Feuerwehrangehörigen unsicher, welche Leiter Verwendung finden soll.

In der Regel übernehmen drei bis vier Feuerwehrangehörige die Leiter(n) vom Maschinisten. Wobei der Truppführer Kommandos gibt, welcher den entsprechenden (Einsatz)-Befehl, zur Vornahme der Leiter(n), vom Ausbildungsleiter/ Einsatzleiter erhalten hat (siehe FwDV10). Nach dem Ausbildungsdienst/ Realeinsatz versichert sich der Ausbildungsleiter/ Einsatzleiter beim Maschinisten, ob die Mannschaft und Geräte vollzählig sind und niemand verletzt ist. Der Maschinist muss vor dem Antreten die korrekte Verladung der Geräte prüfen.

Sowohl im Ausbildungsdienst, als auch im Realeinsatz, sollten unerfahrene Feuerwehrangehörige stets mit einem erfahrenen Kameraden (Truppführer) vorgehen. Das Handeln nach Feuerwehrdienstvorschriften erleichtert nicht nur die Zusammenarbeit untereinander, insbesondere auch dann, wenn Kameraden fremder Feuerwehren zusammenarbeiten, sondern dient auch der Unfallverhütung.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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