FALL:
Bedienfehler Schlauchtragekorb
EREIGNIS
Bei einem Wohnungsbrand ging der Angriffstrupp, ausgerüstet mit Schlauchpaket und einem Schlauchtragekorb, gemeinsam mit dem Fahrzeugführenden in das Brandgeschoss vor. Während der Fahrzeugführende den Rauchvorhang an der Wohnungstür setzte, bereitete der Angriffstrupp das Schlauchpaket vor und gab über Funk dem vor dem Gebäude befindlichen Wassertrupp "Wasser marsch". Nachdem sich das Schlauchpaket gefüllt hatte, fiel dem Fahrzeugführenden auf, dass das Hohlstrahlrohr nicht an der Kupplung mittig im Schlauchpaket, sondern außen angekuppelt war. Das gefüllte Schlauchpaket lag zu diesem Zeitpunkt bereits als ein verworrener Haufen vor der Wohnungstür. Dieser befahl daraufhin "Wasser halt" und forderte einen weiteren Schlauchtragekorb an, da dieses nicht mehr genutzt werden konnte.
Durch die Feuerwehr erfolgte als Reaktion auf den Zwischenfall eine Anpassung der Checkliste, sowie eine Sensibilisierung der Kameraden und Kameradinnen.
FACHKOMMENTAR
Die Wasserversorgung stellt eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen im Einsatz dar. Die hierzu notwendigen Arbeitsmittel müssen somit korrekt gehandhabt werden. Resultierend aus dem falschen Aufbau des Schlauchpaketes ergeben sich verschiedene einsatztaktische und sicherheitstechnische Probleme. So ist ein geordnetes Schlauchmanagement nicht mehr sichergestellt. Ebenfalls entstehen allzeit unterschätzte Stolperfallen. Unfälle ausgelöst durch Stürzen, Rutschen oder Stolpern (SRS) machen den größten Anteil der gemeldeten Arbeitsunfälle aus.
Werden Schläuche, Armaturen und Gerätschaften auf das Fahrzeug verladen, ist vor der nächsten Nutzung auf Beschädigungen bzw. offensichtliche Mängel (hier fehlerhafte Vorbereitung des Schlauchpaketes) hin zu prüfen (vgl. § 11 (1) DGUV Vorschrift 49). Diese Vorgehensweise soll die sichere Entladung, den Transport und das Handhaben sowie Betreiben sicherstellen. Im vorliegenden Fall ist im Rahmen der Unterweisung bzw. Einweisung noch einmal auf die korrekte Verlastung / Vorbereitung im Sinne einer sicheren späteren Handhabung hinzuweisen.
§ 13 (1) DGUV Vorschrift 49 - Geräte und Ausrüstungen müssen so ausgewählt werden und ausgerüstet sein, dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen beim Be- und Entladen, Tragen, Handhaben sowie Betreiben vermieden werden.
Es ist nicht bekannt, ob ein Absperrorgan (bsp. Kugelhahn) vorhanden gewesen ist. Wird das Schlauchpaket mittels einer solchen Armatur entfaltet, ist es denkbar, dass der Fehler noch rechtzeitig erkannt wird. Ebenfalls ist ein schnellerer Schlauchwechsel ohne „Wasser halt“ am Verteiler möglich. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist darauf zu achten, dass eine Schlauchabsperrung mit einer Arretierung des Absperrorgans ermöglicht wird, um ein unbeabsichtigtes Absperren zu verhindern (siehe Fall „Brandbekämpfung mit Schlauchpaket und Absperrorgan“).
Die organisatorische Lösung der Feuerwehr in Bezug auf Ausbildung und Anpassung der Checkliste ist ausdrücklich zu begrüßen.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.