FALL:
Abrutschen bei Türweitung mit Teleskopspreizer
EREIGNIS
Im Zuge eines PKW-Unfalls mit einer eingeklemmten Person wurde die Fahrertür mittels hydraulischer Rettungsgeräte geöffnet. Zusätzlich war eine Weitung des Fußraums erforderlich. Bei der Verwendung des Rettungszylinders rutschte dieser ab und fiel Richtung Boden. Die bedienende Einsatzkraft konnte noch rechtzeitig das Bein zurückziehen.
FACHKOMMENTAR
Nach § 21 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sind hydraulisch betätigte Rettungsgeräte so einzusetzen, dass Feuerwehrangehörige nicht gefährdet werden. Es ist so vorzugehen, dass Gefährdungen durch das Wegschnellen unter Materialspannung stehender Teile vermieden werden.
Das Tragen geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung ist Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten. Weiterhin ist der Aufenthalt von Einsatzkräften im Gefahrenbereich auf das Notwendigste zu beschränken.
Durch geeignete Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Lastaufnahmesack, Schweller- und Spreizeraufsatz, kann die Gefahr des Abrutschens des hydraulischen Rettungsgerätes verhindert werden.
Der Bediener muss sich bei Arbeiten mit hydraulischen Rettungsgeräten so positionieren, dass er nicht durch diese eingeengt, umgeworfen oder eingeklemmt wird. Auch sollte möglichst eine kräfte- und rückenschonende Haltung eingenommen werden
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.