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FALL:

Kupplung löste sich von Schlauch

EREIGNIS

Beim Üben von Vorgehen in Treppenräumen wurde ein C-Rohr unter Atemschutz an einer Außentreppe eines Gebäudes vorgenommen. Dabei löste sich eine Easy-Fix-Einbindung von Gollmer & Hummel einer Schlauchkupplung und der unter Druck stehende Schlauch schlug auf dem Helm eines Feuerwehrangehörigen ein. Der FM(SB) wurde nicht verletzt.

Die Information über ein mögliches Problem war bei den Gerätewarten bereits bekannt.

FACHKOMMENTAR

Die Verbindung eines Feuerwehrschlauches mit der Kupplung ist unabhängig vom Hersteller und der Einbindemethode immer ein hoch belasteter Teil des Schlauches. An diesen Verbindungsstellen kommt es daher immer wieder zu Ausfällen. Im Besten Fall treten diese Ausfälle im Rahmen der Prüfung auf, wo sie keinen Schaden anrichten und gleich behoben werden können.

In diesem Fall war den Gerätewarten sogar schon ein mögliches Problem bekannt. Da es aber nicht kommuniziert wurde und die möglicherweise betroffenen Schläuche nicht außer Dienst genommen wurden, konnte es zu dem Zwischenfall kommen. Hier liegt also weniger ein Material- oder Verarbeitungsproblem vor, sondern viel mehr ein Problem der Arbeitsschutzorganisation. Es hätte organisatorisch geregelt sein müssen, wie mit Informationen über mögliche Funktionsbeeinträchtigungen umgegangen wird und diese mindestens an die Führungskräfte kommuniziert werden. Dies wird auch im § 3 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ deutlich, der den Träger der Feuerwehr unter anderem dazu verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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