FALL:
defektes Sammelstück 3B-A unter Druck auseinandergefallen
EREIGNIS
Im Verlauf eines Brandeinsatzes sollte die Pumpe eines Löschfahrzeugs über ein A-3B Sammelstück mit Löschwasser versorgt werden. Nachdem das Sammelstück am Pumpeneingang montiert war und die Wasserlieferung vorgenommen wurde, fiel der Grundkörper des Sammelstücks ab und das Wasser spritzte unkontrolliert aus der nun lose auf dem Boden liegenden Leitung mit dem Sammelstück. Dabei wurde der Maschinist durchnässt. Das Knaggenteil mit der A-Kupplung befanden sich dabei fest montiert am Pumpeneingang.
Ursache des Abfallens war die komplett gelöste Verschraubung der A-Kupplung des Sammelstücks, diese war rd. 8 volle Umdrehungen oder rd. 1,5 cm aus der eigentlichen Endposition bei ordnungsgemäßer Verschraubung gelöst.
Dem Maschinisten ist dieser Umstand beim Ankuppeln an den Pumpensaugeingang nicht aufgefallen. Ursache dürfte das "lose" Knaggenteil der A-Kupplung sein, die auch im ordnungsgemäß montiertem Zustand ein Höhenspiel von wenigen Milimetern aufweist. Wird nicht täglich mit den Geräten gearbeitet und wird das Sammelstück direkt an der A-Kupplung aus der Gerätelagerung im Fahrzeug entnommen fällt der Umstand einer gelösten Verschraubung nicht weiter auf.
FACHKOMMENTAR
Bei dem Sammelstück hatte sich die Verschraubung des Knaggenteils am Grundkörper soweit gelöst, dass es sich gelöst hat, als das Förderwasser in das Sammelstück eintrat.
Wasserführende Armaturen sind äußerst robuste, meist metallische Geräte, die in der Regel keine oder nur wenig mechanische Bewegungen zulassen. Deren Prüfung ist deshalb aber nicht weniger wichtig als die Prüfung anderer Geräte. Neben der Sichtprüfung nach jeder Benutzung müssen auch diese regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden, siehe § 11 Abs. 1 und 2 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ in Verbindung mit Abschnitt III 11 DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“, welcher ausdrücklich auf die jährliche Prüfung von Verschraubungen und von innenliegenden Gewindestutzen von drehbaren Knaggenteilen verweist.
Schon bei der Sichtprüfung nach der Benutzung hätte auffallen müssen, dass die Verschraubung sich gelockert hat, spätestens jedoch bei der regelmäßigen Prüfung.
In der Vergangenheit ist es zu verschiedenen Zwischenfällen in Zusammenhang mit wasserführenden Armaturen gekommen, die auf gelöste Verschraubungen von drehbaren Knaggenteilen zurückzuführen sind. Daher sollte deren Prüfung die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.