FALL:
Auswahl von Atemschutztechnik
EREIGNIS
Ein Feuerwehrangehöriger hat unter Atemschutz eine Brandbekämpfung aus dem Arbeitskorb einer Drehleiter heraus vorgenommen. Er führte in seinen Händen ein C-Strahlrohr für eine gezielte Brandbekämpfung. Im Laufe der Brandbekämpfung bekam der Feuerwehrangehörige keine Luft mehr. Als langjährig erfahrene Einsatzkraft und seiner Tätigkeit als Taucher griff er reflexartig zum Handrad des Atemluftventils und stellte fest, dass es verschlossen war. Er öffnete das Ventil und konnte den Einsatz fortführen.
FACHKOMMENTAR
Das Handrad des Atemschutzventils hatte eine runde Form. Durch Bewegungen im Arbeitskorb und Anstoßen an der Korbumrandung ist es in diesem Fall zum Verschließen des Ventils gekommen. Es ist theoretisch auch denkbar durch Bewegungen an einer Wand oder einem Treppengeländer das Handrad in Bewegung zu versetzten. Bei ausreichendem Druck gegen das Hindernis und der Fortbewegung mit dem Atemschutzgerät ist es möglich das Ventil unbeabsichtigt zu schließen. Dies ist eine sehr seltene Möglichkeit das Handrad und somit das Ventil versehentlich zu schließen.
Häufig wird der Umstand dadurch begünstigt, dass die Atemschutzgeräteträger die das Ventil an der Atemluftflasche nicht vollständig geöffnet hatten.
Um ähnliche Unfallhergänge zu vermeiden bzw. die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, gibt es weitere Bauformen von Handrädern, wie z.B. ein dreieckiges Handrad, mit oder ohne Ratsche sowie noch eine andere Bauform des Handrades, dass sich nicht versehentlich, wie oben beschrieben an einem Hindernis entlang verschließen kann. Ein entsprechender Austausch dieser runden Handräder könnte einen solchen Unfall verhindern.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.