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FALL:

Sicheres Abstellen des Feuerwehrfahrzeuges

EREIGNIS

Bei Verlassen des Fahrzeuges (Automatikfahrzeug) wurde durch den Maschinisten die Fahrstufe auf Neutral geschaltet und die Feststellbremse eingelegt. Diese wurde jedoch nicht korrekt eingelegt und hat sich wieder gelöst, ohne das der Maschinist es bemerkt hat. Nachdem der Maschinist das Fahrzeug verlassen hat, setzte sich das Fahrzeug in Bewegung und rollte rückwärts gegen einen Verkehrspfeiler. Es entstand ein Sachschaden an Verkehrspfeiler und Fahrzeug. Das Fahrzeug war anschließend für mehr als einer Woche nicht mehr einsatzbereit

FACHKOMMENTAR

Der Fahrzeugführer darf ein mehrspuriges Fahrzeug nach § 55 Abs. 1 DGUV Vorschrift 71 „Fahrzeuge“ erst verlassen, nachdem es gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert ist. Insbesondere sind folgende Maßnahmen erforderlich:

1) auf ebenem Gelände

- Betätigen der Feststellbremse

- Einlegen des kleinsten Ganges bei maschinell angetriebenen Fahrzeugen oder

- Einlegen der Parksperre bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe

2) auf stark unebenem Gelände oder im Gefälle

- Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile

- Betätigen der Feststellbremse und Einlegen des kleinsten gegenläufigen Ganges

- Betätigen der Feststellbremse und Einlegen der Parksperre bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe

3) beim Be- und Entladen von Fahrzeugen, wenn Gefahr bringende Kräfte in Längsrichtung auftreten können

- Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile

Das Aussteigen aus dem Fahrzeug und das Durchführen von Tätigkeiten am Fahrzeug, wie die Fixierung der Unterlegkeile stellen nicht zugleich ein Verlassen im Sinne dieser Bestimmung dar. Entscheidend ist, ob der Fahrzeugführer sich von dem Fahrzeug in einer Weise entfernt, die ihm die Verhinderung einer unbefugten Benutzung des Fahrzeuges durch sofortiges Eingreifen weiterhin ermöglicht oder nicht.

Im vorliegenden Fall ist das sichere Abstellen von Fahrzeugen im Rahmen der wiederkehrenden Unterweisung zu thematisieren. Bei der Erstunterweisung ist die praktische Einweisung am Fahrzeug und damit die korrekte Anwendung der Befehlseinrichtungen als erforderlich anzusehen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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