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FALL:

Fehlende Sicherung des Fluchtweges

EREIGNIS

Bei einem Brand in einer Tiefgarage ging der 2. Trupp über einen externen Treppenzugang zur Brandbekämpfung vor. Dieser Treppenabgang war durch eine Stahlgittertür gegen unbefugtes Betreten gesichert. Von außen war die Öffnung mittels Schlüssel möglich, von innen mittels Klinke. Da es sich um eine Fluchttür handelte, war diese nicht abgeschlossen. Mit einem Blech im Bereich des Schlosskastens waren die Klinke und die Falle vor einem Zugriff von außen gesichert. Diese Tür konnte durch den 1. Trupp von innen für den 2. Trupp geöffnet werden. Da die Tür nicht Bodentief war, sondern einen ca. 10 cm hohen Spalt aufwies, war ein Sichern der Tür mittels Keil nicht erfolgreich. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Tür jedoch durch die Schlauchleitung aufgehalten, so dass der Trupp zur Brandbekämpfung vorging.


Bei Erreichen der atemluftbedingten Einsatzgrenze, wurde der ablösende 3. Trupp, welcher ebenfalls durch den externen Zugang anrückte, eingewiesen und der 2. Trupp zog sich ohne Strahlrohr an der Schlauchleitung entlang zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatte der 1. Trupp die Tiefgarage bereits ebenfalls über den externen Zugang verlassen.


Bei Erreichen des externen Zugangs durch den 2. Trupp war nun die Tür jedoch verschlossen (die Schlauchleitung passte im vorhandenen Spalt unter der Tür durch) und die Türklinke nicht mehr vorhanden (mutmaßlich durch einen der passierenden Trupps mit dem PA abgeschlagen oder bei der initialen Öffnung durch den 1. Trupp beschädigt).


Ein Öffnen der Tür von innen war nicht möglich. Ein Architektenschlüssel oder Vierkant wurde nicht mitgeführt, die Schneide der Feuerwehraxt war zu breit.

FACHKOMMENTAR

Hier wurde schlicht und ergreifend vergessen, die Zugangstür gegen Zufallen zu sichern. Man hat sich darauf verlassen, dass die gerade geöffnete Tür durch die Schlauchleitung offengehalten wird, was aber nicht dauerhaft sichergestellt ist. Gem. § 15 (1) UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) dürfen im Feuerwehrdienst nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Dabei müssen insbesondere bei Einsätzen und Übungen sich ändernde Bedingungen berücksichtigt werden. Schlauchleitungen bewegen sich beim Befüllen und im Laufe des Einsatzes, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie eine Tür immer sicher offenhalten. Gerade weil die Tür von außen nicht zu öffnen war, hätte eine sichere Methode zum Offenhalten wählen werden müssen, z. B. die Tür mittels Feuerwehrleine oder Bandschlinge in der geöffneten Position fixieren oder wenn dies nicht möglich ist, jemanden abstellen, der dafür sorgt, dass dieser Angriffs- und auch Fluchtweg sicher geöffnet bleibt. Auch die Demontage der Tür könnte eine Option sein.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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