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FALL:

Absturzsicherung im Drehleiterkorb

EREIGNIS

Bei einem Schornsteinbrand wurde ein Trupp unter schwerem Atemschutz mit dem Schornsteinfegergeschirr im Korb der Drehleiter an den Schornstein gefahren. Der Trupp war mit dem IRS-Gurtsystem (in die Überjacke integrierte Rettungsschlaufe) an den Anschlagpunkten im Korb gesichert. Um eine bessere Zugänglichkeit zu bekommen, hat ein Truppmitglied die Tür des Korbs geöffnet und ist mit einem Bein auf den Schornstein gestiegen. Die Sicherung mittels IRS-Gurtsystem / Haltegurt ist hier allerdings unzureichend, da es in dieser Position zu einem Absturz kommen kann (die Absturzkante wurde überschritten). Im Falle eines Sturzes wäre das Truppmitglied durch die Sicherung am Gurt beim Fallen zusätzlich noch gedreht worden

FACHKOMMENTAR

Besteht die Gefahr eines Absturzes müssen zum Schutz der Feuerwehrangehörigen Sicherungsmaßnahmen hiergegen getroffen werden (s. § 25 (2) UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49)). Die Maßnahmen müssen entsprechend geeignet sein. Im obigen Fall liegt ein klares Fehlverhalten vor, da es sich beim IRS-Gurtsystem um ein System handelt, das die benutzende Person durch Rückhalten von der Absturzkante fernhalten soll. Hier war ein Rückhalten aber nicht möglich. Wenn das Geländer des Korbes geöffnet wird, ist eine „persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Auffangen“ erforderlich.

Da es immer wieder zu Diskussionen um die Sicherung im Korb eines Hubrettungsfahrzeuges kommt, hat das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) mit der Fachbereich AKTUELL „Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter“ (FBFHB-029) eine entsprechende Information zusammengestellt und herausgegeben.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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