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FALL:

Bereitstellung Erste Hilfe bei Einsatzlagen

EREIGNIS

Es kam zu einem Vollbrand eines landwirtschaftlichen Anwesens, ca. 7 km von der nächsten Rettungswache entfernt. Es herrschten winterliche Bedingungen und Minusgrade. Im Einsatz befanden sich unter anderem zwei Löschzüge. Im Laufe des Brandereignisses stürzten im Gebäudekomplex mehrere Teile ein. Es wurde daher ein Bagger zum Abtragen von Brandschutt angefordert. Die Einsatzkräfte unterstützen unter Atemschutz das Abtragen der noch qualmenden Bestandteile. Trotz der möglichen Unfallgefahren des Einsatzes entschied der Einsatzleiter, den vor Ort befindlichen RTW nach Hause zu schicken. Er hielt ihn nicht mehr für nötig.

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FACHKOMMENTAR

Gemäß § 4 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ hat der Unternehmer die Gefährdungen im Feuerwehrdienst zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen zu treffen. Diese Maßnahmen sind insbesondere aus dem feuerwehrspezifischen Regelwerk abzuleiten. Im Einsatz gilt daher das Vorgehen nach FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“. Der hier aufgezeigte Führungsvorgang mit Lagefeststellung (Erkundung der Lage / Kontrolle), Planung (mit Beurteilung der Lage und Entschluss) und Befehlsgebung entspricht den wesentlichen Schritten der Gefährdungsbeurteilung.

Stellt der Einsatzleiter fest, dass es ein erhöhtes Unfallrisiko für die Einsatzkräfte gibt und die eigenen Mittel zur Ersten Hilfe unzureichend sind, muss er Maßnahmen treffen um Unfälle zu vermeiden oder, wenn das nicht ausgeschlossen werden kann, die Folgen von Unfällen zu verringern. Dazu kann gehören, dauerhaft für die Zeit des Einsatzes einen RTW in Bereitschaft stehen zu haben. Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch dem Einsatzleiter.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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