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FALL:

Transportabler Monitor mit Defekt

EREIGNIS

Bei einem Übungsdienst wurde ein transportabler Wasserwerfer eingesetzt. Der Maschinist hatte kurz Wasser auf den Werfer gegeben und dann die Pumpe wieder ausgestellt. Das Rohr des Wasserwerfers fiel nach unten und rutschte über den Anschlagpunkt hinaus. Der Maschinist gab kurz danach wieder Druck auf den Werfer. Allerdings zeigte das Rohr auf den Boden und der Werfer hob ab. Er flog ca. 10 m durch die Luft. Glücklicherweise wurde niemand von dem Werfer verletzt.

FACHKOMMENTAR

Diese Schilderung beschreibt einen Vorgang, der leider schon sehr häufig zu beobachten war. Deshalb haben die Feuerwehr-Unfallkassen genau diesen Vorgang in ihrem Medienpaket „Wasserförderung“, das bereits 2008 veröffentlicht wurde, im Film dargestellt. Ursächlich ist mutmaßlich eine Beschädigung des Endanschlages, der eigentlich verhindern soll, dass das Rohr des Wasserwerfers auf den Boden zeigt. Es ist immens wichtig, dass alle benutzten Geräte und Ausrüstung nach der Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden (Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz) und zusätzlich mindestens einmal jährlich auf ihren sicheren Zustand hin überprüft werden (vgl. § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ i. V. m. DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“). Nur durch eine solche engmaschige Überprüfung aller Geräte und Ausrüstungen kann sichergestellt werden, dass diese beim nächsten Gebrauch noch wie vorgesehen funktionieren.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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