top of page

FALL:

Umknicken auf Alarmweg

EREIGNIS

Nach der Alarmierung stieg ein Feuerwehrangehöriger in den Pkw eines weiteren Feuerwehrangehörigen zur gemeinsamen Fahrt zum Feuerwehrhaus. Am Feuerwehrhaus eingetroffen, wollte der Beifahrer zum Eingang des Feuerwehrhauses sprinten. Da es dunkel war, stolperte der Feuerwehrangehörige auf dem schlecht beleuchteten Alarmweg und verdrehte sich das Fußgelenk. Humpelnd erreichte er den Umkleidebereich, fuhr den Einsatz aufgrund der auftretenden Schmerzen jedoch nicht mit.

FACHKOMMENTAR

Stolper-, Sturz, und Rutschunfälle (SRS-Unfälle) zählen zu den häufigsten Unfallvorgängen im Feuerwehrdienst. Meist sind es mehrere Gründe, die zu sogenannten SRS-Unfällen führen.

Die häufigsten Gründe für SRS-Unfälle liegen in nicht trittsicheren (z. B. glatter oder rutschiger Bodenbelag, Bodenunebenheiten) Laufwegen, schlechter Beleuchtung und in der Unachtsamkeit beim Laufen.

Aus den genannten Gründen gibt es zur sicheren Gestaltung von Laufwegen auch mehrere Ansätze, die dem sogenannten TOP-Prinzip folgen müssen.

(T) Zunächst muss auf technische Art und Weise die Gefahrenquelle beseitigt werden. Als Gefahrenquellen gelten beispielsweise unebene Laufwege durch Senken, Löcher, hochstehende / abgesackte Pflasterungen oder Ausgleichstufen im Laufweg. Auch herabgefallene Äste führen immer wieder zu Stürzen. Darüber hinaus führen auch rutschige Laufflächen, wie z. B. Schotterflächen, Rasen oder rutschige Fliesen im Feuerwehrhaus, zu SRS-Unfällen. Aus diesen Gründen müssen Alarmwege / Laufflächen eben und trittsicher sein. Als trittsicher gelten z. B. Asphaltierungen oder Betonpflasterflächen.

Unebenheiten, die mit der Zeit entstehen, müssen ausgeglichen werden. Ein negatives Beispiel hierfür sind die sogenannten Rasengittersteine. Entweder wuchert mit der Zeit Gras durch, oder die Lücken in den Rasengittersteinen werden ausgespült (Füllmaterial abgetragen), so dass wieder gefährliche Senken entstehen.

Im Feuerwehrhaus müssen rutschhemmende Bodenbeläge verlegt werden. Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperstellen durch lose Fußmatten vorhanden sein. Fußmatten müssen entweder im Boden eingelassen oder als sogenannte „Sauberlaufzone“ mit entsprechender Größe (min. 1,5 m Tiefe) ausgeführt sein.

Um dennoch mögliche Stolperstellen rechtzeitig zu erkennen, ist eine ausreichend helle und vor allem blendfreie Beleuchtung notwendig.

(O) Im Bereich der organisatorischen Prävention finden sich Maßnahmen, wie Regelung der Laufwege (z. B. vorbei an Stolperstellen) bei nicht kurzfristig zu beseitigenden Stolperstellen und regelmäßiges Absammeln von Ästen, die Stolperstellen verursachen, wieder.

(P) Aber auch personenbezogene Maßnahmen sind nicht außer Acht zu lassen. So kann schon die Wahl von festen Schuhwerk Stabilität für den Träger bringen. Uns ist hierbei jedoch bewusst, dass ein Alarm nicht vorhersehbar ist und die Schuhwahl vorher nicht oder nur wenig beeinflusst werden kann. Auf die Gefahr von SRS-Unfällen und auf mögliche Stolperstellen ist im Rahmen der Unterweisung einzugehen.

Ein weiterer Punkt im personenbezogenen Bereich ist die körperliche Prävention. Es gibt Übungen, die die Muskeln, den Band- und Skelettapparat trainieren. Auch hierdurch können SRS-Unfälle verhindert oder zumindest in ihrer Folge gemindert werden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page