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FALL:

Atemschutz-Notfall wegen Erkältung

EREIGNIS

Auf dem Gelände einer Autowerkstatt brannten mehrere Pkw in voller Ausdehnung. Während der Löscharbeiten kam es zu einem Atemschutz-Notfall. Ein Feuerwehrangehöriger unter Atemschutz wurde bewusstlos aufgefunden und war mehrere Minuten nicht ansprechbar. Der Feuerwehrangehörige hatte eine nicht auskurierte Erkältung.

FACHKOMMENTAR

Feuerwehrangehörige, die unter Einsatzbedingungen – insbesondere bei Gefahren für Leib oder leben Dritter – im Feuerwehrdienst eingesetzt werden, müssen ihnen bekannte aktuelle oder dauerhaft Einschränkungen ihrer gesundheitlichen Eignung der Unternehmerin oder dem Unternehmer bzw. der vor Ort zuständigen Führungskraft unverzüglich und eigenverantwortlich melden. So verlangt es § 6 Abs. 2 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“.

Feuerwehrangehörige müssen sich im Einsatz und in Übungen aufeinander verlassen können. Dies ist wichtig, um wieder sicher und gesund nach Hause kommen zu können. Falsche Scham oder das Gefühl jemanden zu enttäuschen muss man zum Schutz des eigenen Lebens und des Lebens der anderen Feuerwehrangehörigen beiseiteschieben. Das Maß aller Dinge ist hierbei die verantwortungsvolle Selbsteinschätzung jedes einzelnen Feuerwehrangehörigen.

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Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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