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FALL:

Dauerübung ohne Pause

EREIGNIS

Bei einer Übung mit der Motorkettensäge (MKS) wurde ein Ast unter Spannung von einem Feuerwehrangehhörigen gezogen, während ein anderer Feuerwehrangehöriger diesen Ast sägte. Während der Motorkettensägen-Bediener die MKS mit auslaufender Kette wegnahm, kam er gegen das Bein des Kameraden, der den Ast zog. Dieser Kamerad hatte Schnittschutzbekleidung an. Die Übung dauerte bereits 3 Stunden.

FACHKOMMENTAR

Die Schilderung des Beinaheunfalls enthält zwei Gefahrenpotentiale auf die nachfolgend eingegangen wird. Nach § 3 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ haben Feuerwehrangehörige denen Führungsaufgaben obliegen, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen. Die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss dabei beachtet werden (z. B. durch rechtzeitige Ablösung und ausreichende Pausen). Um Schnittverletzungen vorzubeugen, haben sich keine weiteren Personen im Wirk- / Gefahrenbereich der Motorkettensäge, bei laufender Sägekette, aufzuhalten. Sollte es Einsatztaktisch nicht möglich sein, den erforderlichen Abstand einzuhalten, so ist geeignete Schnittschutzausrüstung zu tragen und der Abstand möglichst groß zu halten. Des Weiteren muss die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen die typischen Einsatzsituationen wiederspiegeln. So kommen bei unter Spannung stehenden Hölzern Schnitttechniken zum Einsatz, die ein gefahrbringendes Handeln in der nähe des Motorkettensägen-Bedieners in der Regel nicht erfordern.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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