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FALL:

Fahrzeugtür

EREIGNIS

Nach Beendigung der Übung erhielten die Feuerwehrangehörigen den Befehl zum Aufsitzen. Dabei hat ein Feuerwehrangehöriger nach dem aufsitzen, aus Unachtsamkeit oder einfach, weil er die nächste Person übersehen hat, die Tür geschlossen und hätte den nachfolgenden beinahe mit der Tür am Kopf getroffen.

FACHKOMMENTAR

Nach § 8 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sind die Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen regelmäßig zu unterweisen. Es ist zu empfehlen, eine feste Regelung zum Ein- und Aussteigen aus dem Feuerwehrfahrzeug zu treffen, diese den Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Unterweisung darzulegen und zu üben. In der Praxis hat sich folgende Regelung durchgesetzt: Der erste Feuerwehrangehörige öffnet die Tür zum Mannschaftsraum des Feuerwehrfahrzeuges, hält die Fahrzeugtür und steigt als letzter in das Feuerwehrfahrzeug ein. Beim Aussteigen hält der erstausgestiegene Feuerwehrangehörige die Fahrzeugtür auf und schließt diese nachdem er sich vergewissert hat, dass alle Feuerwehrangehörigen den Mannschaftsraum verlassen haben.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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