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FALL:

Abstellen des Fahrzeuges im Rückwärtsgang

EREIGNIS

Der Maschinist des Einsatzfahrzeuges (LF 8) fährt ständig rückwärts in die Fahrzeughalle und stellt das Fahrzeug dort grundsätzlich mit eingelegtem Rückwärtsgang und ohne Feststellbremse ab. Beim nächsten Alarmfall startete der erste Feuerwehrangehörige das Fahrzeug, um den erforderlichen Bremsdruck im Stand aufzubauen. Hätte er beim Starten nicht reaktionsschnell im letzten Moment die Kupplung durchgetreten, wäre das Fahrzeug beim Anlassen ruckartig gegen die hintere Gebäudewand gefahren.

FACHKOMMENTAR

Nach § 19 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ dürfen Feuerwehrangehörige beim Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen nicht gefährdet werden. Für den sicheren Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen sind insbesondere die StVO, die StVZO und die DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“ zu beachten.
Grundsätzlich sollte nur ein im Umgang mit dem Einsatzfahrzeug vertrauter und eingewiesener Maschinist das Fahrzeug starten und bedienen. Hierbei ist vor dem Starten des Fahrzeuges zu überprüfen, ob die Feststellbremse angezogen und der Leerlauf eingelegt ist. Als weitere Sicherheitsmaßnahme sollte vor bzw. beim Startvorgang auch die Kupplung durchgetreten werden.

Speziell in Feuerwehrhäusern mit räumlich beengten Verhältnissen hat sich der Maschinist grundsätzlich davon zu vergewissern, dass sich kein Feuerwehrangehöriger vor bzw. hinter dem Fahrzeug aufhält, wenn dieses bewegt werden soll.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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