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FALL:

Axt ohne Schutzkappe

EREIGNIS

Es fand eine Übung in einem Mehrfamilienhaus statt. Der vorgehende Trupp legte die Feuerwehraxt auf den Boden des Treppenraumes des 3. Obergeschosses. Der Trupp ist dann ins Erdgeschoss gelaufen, um die Schlauchreserve nachzuziehen. Dabei ist der Schlauch nachgerutscht und hat die Axt Richtung Treppenauge gezogen. Die Axt wäre fast durch das Treppenauge bis in den Keller gefallen und hätte dabei einen Kameraden treffen können.

FACHKOMMENTAR

Das Zentrale Problem stellt nicht die Feuerwehraxt dar, sondern die Organisation der Arbeitsstelle im allgemeinen. Arbeitsmittel sind so abzulegen, dass sie keine Feuerwehrangehörigen oder Dritte gefährden. Zentrale Ablagepunkte sind, je nach Einsatz- / Übungssituation, durch den Einsatzleiter bzw. den Trupp vor Ort festzulegen. Hierdurch werden Gefährdungen, wie der Absturz der Feuerwehraxt, vermieden. Zudem können die Feuerwehrangehörigen die Ablagepunkte zielgerichtet anlaufen, um sich der Arbeitsmittel zu bedienen. Der Schlauch kann zusätzlich am Treppenlauf fixiert werden. Somit liegt der Schlauch beim Vorrücken der Feuerwehrangehörigen nicht im Verkehrsweg.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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