top of page

FALL:

Aufbereitung Atemschutz nach Nutzung

EREIGNIS

Nach einer Heißausbildung in einem feststoffbefeuerten Brandübungscontainer wurden die benutzten Atemschutzgeräte und Lungenautomaten (Überdruck) lediglich einer Sicht- und Einsatzkurzprüfung unterzogen. Am selben Tag fand eine zweite Ausbildung mit anderen Feuerwehrangehörigen statt. Diese nutzten die am Morgen genutzten Geräte.

Neben einer fehlenden Dicht- und Funktionsprüfung birgt die Weiterreichung von Lungenautomaten ohne Reinigung und Desinfektion die Gefahr der Verschleppung von Krankheitserregern.[nbsp]

FACHKOMMENTAR

Die vfdb-Richtlinie 0804 und die DGUV Information 205-013, früher [nbsp]GUV-I 8674 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ sehen vor, dass Pressluftatmer nach jedem Gebrauch durch entsprechend geschultes Personal (Atemschutzgerätewart) zu reinigen und einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen sind. Diese Prüfungen lassen sich komplett nur in einer Atemschutzgerätewerkstatt sicher und ordnungsgemäß durchführen. Nach wie vor verpflichtend müssen Pressluftatmer in einer Atemschutzwerkstatt überprüft werden, wenn:

  • der Einsatz bei der Brandbekämpfung im Innenangriff bzw. einer heißen Übung erfolgte,
  • Kontakt mit aggressiven Medien oder anderen Gefahrstoffen erfolgte,
  • eine sonstige Beaufschlagung durch große Hitze oder starke mechanische Belastung (z. B. Sturz) vorgelegen hat,
  • Auffälligkeiten beim Gebrauch oder der Einsatzkurzprüfung aufgetreten sind.

Atemschutzgeräte, die nicht den genannten Belastungen unterlegen haben, können abweichend von o.g. Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen vor Ort wieder einsatzbereit gemacht werden. Dies wurde im Sicherheitsbrief Nr. 28 (Ausgabejahr 2010) ausführlich erläutert.

Die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten erfordert vor Ort den Tausch der Atemluftflaschen, der Atemschutzmasken und der Lungenautomaten mit den dazugehörigen Prüfungen und der Dokumentation des Tausches.

Nur bei Mehrfachnutzung eines Pressluftatmers während eines Einsatzes durch die gleiche Einsatzkraft, kann auf das Ersetzen des Lungenautomaten verzichtet werden. Nach dem Einsatz ist immer auch der Ersatz des Lungenautomaten erforderlich.

Wenn nur die Atemluftflaschen und die Masken getauscht werden aber die Lungenautomaten nicht, dann sind die Geräte nicht einsatzbereit und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Die Reinigung sowie die Prüfungen dienen dem Nachweis der sicheren Funktion der Geräte. Aus Gründen der Verschleppung von Krankheitserregern sind neben den Masken auch die Lungenautomaten zu reinigen.[nbsp]

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page