top of page

FALL:

Einsatzkraft beim Anfahren noch auf Fahrzeugdach

EREIGNIS

Während eines Einsatzes "Auslaufende Betriebsstoffe nach Verkehrsunfall" wurde nach Eintreffen am Einsatzort vom Gruppenführer der Befehl gegeben, die Mannschaft solle absitzen und Ölbindemittel zum aufnehmen der Betriebsstoffe vorbereiten. Da das Ölbindemittel in einer Dachbox verlastet war, bestieg ein Feuerwehrangehöriger über die Leiter am Fahrzeug auf das begehbare Dach, um die Kanister mit dem Bindemittel den anderen Feuerwehrangehörigen herunter zu reichen. Die restlichen Angehörigen der Gruppe waren bereits mit der Entnahme von anderen Materialien vom Fahrzeug beschäftigt. Als der Kamerad auf dem Dach angekommen war, kam der Maschinist ohne die konkrete Anweisung des Gruppenführers auf die Idee, das Fahrzeug umzusetzen, um eine bessere Raumordnung am Einsatzort herzustellen. Dass sich bereits eine Person auf dem Dach des Löschfahrzeugs befand, wusste er nicht.

Der Maschinist ist bei diesem Manöver langsam gefahren, was ein Herunterfallen des Feuerwehrangehörigen verhindert hat. Hätte der Feuerwehrangehörige auf dem Dach das Losfahren nicht bemerkt oder in der falschen Position gestanden, wäre es möglich gewesen, dass er aus 3 m Höhe vom fahrenden Fahrzeug gefallen wäre.

FACHKOMMENTAR

Gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Einsatz“ tritt die Mannschaft nach dem Kommando „Absitzen“ gemeinsam hinter dem Einsatzfahrzeug an und empfängt dort seine Befehle (siehe Abschnitt 3.2 Antreteordnung nach den Kommandos „Absitzen“ und „Gefahr- alle sofort zurück“). Dies Antreteordnung dient der Ordnung des Einsatzes und dementsprechend auch der Sicherheit. Die Führungskraft hat somit die Möglichkeit, die Befehle zu erteilen und sich vom richtigen Verstehen der Befehle zu überzeugen. Auch die anderen Einsatzkräfte bekommen die Befehle der übrigen Trupps mit. In der Feuerwehr-Realität und in der Hektik der Einsätze, wird das Antreten hinter den Fahrzeugen häufig jedoch vernachlässigt und nicht mehr durchgeführt.

Im vorliegenden Fall meinte der Maschinist es gut und wollte das Fahrzeug umsetzen. Jedoch bekam er nicht mit, dass sich schon eine Person auf dem Dach befand. Der Fahrermaschinist ist für das Fahrzeug verantwortlich. Er muss sich vor Abfahrt vergewissern, dass sich keine Personen auf dem Dach aufhalten. Vor allem wenn er aufgrund des Einsatzes annehmen kann, dass sich Personen auf dem Fahrzeugdach befinden um Material zu entnehmen. Zwei weitere Maßnahmen hätten diese Gefahrensituation vermeiden können. Die erste Maßnahme wäre, dass der Maschinist das Fahrzeug nur nach Weisung des Gruppenführers umsetzt, da der Gruppenführer den besseren Überblick hat. Als zweite und übliche Vorgehensweise würde der Maschinist auf das Fahrzeugdach steigen um bei der Herausgabe der Geräte zu unterstützen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page