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FALL:

Bebänderung Atemschutzgerät gerissen

EREIGNIS

Es geht um zwei Fälle. Einerseits während einer Übung und andererseits während eines Einsatzes sind im Abstand von wenigen Wochen jeweils ein [nbsp]Schultergurt von einem Atemschutzgerät (MSA BD-96 Single Line) gerissen.

Beide Male riss ohne große Krafteinwirkung beim einfachen stehen ein einzelner Schultergurt. Mit Geräten gleichen Typs gab es vorher bereits Vorfälle mit sich selbstständig öffnenden Beckengurtschlössern.

FACHKOMMENTAR

Atemschutzgeräte unterliegen, wie auch andere PSA, schädigenden Einflüssen. Vor allem die Bebänderung von Atemschutzgeräten muss hohe Belastungen aushalten. Neben den Gewichten für Atemluftflasche und Trägerplatte sind die Atemschutzgeräte unter Umständen schädlichen Einflüssen, wie durch thermische, physikalische und chemische Einwirkungen sowie schädigende UV-Strahlungen ausgesetzt. Die Einwirkungen führen dazu, dass die Lebensdauer von Haltebändern und Gurten begrenzt sind und die weitere Verwendbarkeit regelmäßig überprüft werden muss. Leider ist das Alter des Materials sowie der bisherige Einsatz der beschriebenen Geräte nicht bekannt.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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