FALL:
Sturz vom Fahrzeugdach
EREIGNIS
Während eines Einsatzes zu einem Gasaustritt befand sich ein Feuerwehrangehöriger als[nbsp] Atemschutzgeräteträger mit angelegtem Gerät und Maske auf dem Podest der Drehleiter um von dort Einsatzmaterial zu entnehmen. Durch die Maske wurde die Sicht des Atemschutzgeräteträgers eingeschränkt. Beim Verlassen des Podests der Drehleiter verlor der Feuerwehrangehörige beim Versuch den Abstieg zu erreichen das Gleichgewicht. Er versuchte sich an einem Überdruckbelüftungsgerät festzuhalten.
Dieses löste sich aus der Halterung und er stürzte rücklings aus 1,5m Höhe auf den Rücken. Das Belüftungsgerät stürzte ebenfalls herunter und verletzte den ASG-Träger am Knie.
FACHKOMMENTAR
Die Lagerung von Ausrüstungsgegenständen auf der Plattform der Drehleiter (DL) ist nicht optimal, da man sich bei der Entnahme im Drehbereich des Drehkranzes und des Leiterparks befindet. Hinzu kommt, dass auf der Plattform der DL immer die Gefahr des Absturzes besteht. Es sollten daher keine Geräte auf der Plattform der DL gelagert werden.
Im vorliegenden Fall hätte das Drehen des Drehkranzes um 90° eine größere Arbeitsfläche für den Atemschutzgeräteträger geboten. Das Drehen war aber aus Platzgründen nicht möglich.
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Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.