top of page

FALL:

Kommunikationsproblem mit A-Trupp

EREIGNIS

Bei einer Übung mit mehreren Wehren, wurde eine Brandbekämpfung mit Innenangriff an einem größeren landwirtschaftlichen Gebäude geübt. Während der Übung sind vier Angriffstrupps (A-Trupp) in mehrere vernebelte Gebäudeteile vorgerückt. Im Übungsverlauf ist es zur unbeabsichtigten Auslösung eines Blitznachricht (Notrufknopf DMO) gekommen. Durch Auslösung des „Notrufes“ konnten nun alle A-Trupps für eine Minute keine Funknachrichten versenden, da die Rufgruppe blockiert war. Wäre dies während eines realen Einsatzes passiert, so wäre die Kommunikation unnötig gestört worden. Im gesamten Gebiet wurde zur Einführung des Digitalfunks beschlossen, dass alle A-Trupps auf einer gemeinsamen Rufgruppe zu funken haben. Diese Regelung stammt noch aus Analogfunk Zeiten. Bei einem realen Einsatz kann das schlimme Folgen haben. Allen anderen Gruppen funken jeder für sich auf einer eigenen Rufgruppe.

FACHKOMMENTAR

Die Sicherstellung der Kommunikation an der Einsatzstelle ist elementar für die Sicherheit der Einsatzkräfte. An der Einsatzstelle stehen den Einsatzkräften mehrere Möglichkeiten der Kommunikationsaufnahme mittels Funk zur Verfügung. Für den Einsatzstellenfunkt wird in der Regel eine Rufgruppe festgelegt. Über diese Rufgruppe wird die Funkkommunikation aufrecht erhalten. Befindet sich ein Feuerwehrangehöriger in einer Gefahrensituation, so besteht die Möglichkeit, eine Blitznachricht mittels „Notrufknopf“ im DMO-Funk zu senden, um schnell Hilfe herbeizuholen. Jeder Nutzer von Funkgeräten muss in die Handhabung eingewiesen sein. So kann beispielsweise die versehendliche Auslösung einer Blitznachricht rückgängig gemacht werden, um den Kommunikationsweg wieder frei zu geben.

Je nach Häufigkeit paralleler Einsätze empfiehlt es sich, mehrere Rufgruppen einzurichten, damit die Kommunikation nicht gestört wird. Bei sehr großen Einsatzstellen können zudem Sprechfunkverkehrskreise (mehrere Rufgruppen zur Abschnittsbildung) sinnvoll sein. Hierbei empfiehlt sich die Einrichtung eines Führungsstabes, da je Funkgerät nur eine Gruppe hörbar ist.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page