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FALL:

Personenrettung ohne Handschuhe

EREIGNIS

Die Feuerwehr wurde zu einer kleinen technischen Hilfeleistung mit Menschengefährdung gerufen, bei der ein Kleinkind in einem Fahrzeug eingeschlossen war.

Bei dem Einsatz wurde die Seitenscheibe, die am weitesten vom Kind entfernt war, eingeschlagen. Um das Kind aus dem Kindersitz zu holen hat eine Kameradin ihre Handschuhe ausgezogen und sie hat nicht bemerkt, dass auch im Kindersitz Glasscherben lagen. Dabei fügte sie sich leichte Schnittverletzungen an der Hand zu. Das Kind wurde nicht verletzt.

FACHKOMMENTAR

Hier sind zwei Fehler gemacht worden: Zum einen wurde die Seitenscheibe unsachgemäß eingeschlagen. Durch Glassplitter wurden das Kleinkind und die Einsatzkräfte gefährdet. Bei solchen Einsätzen wird grundsätzlich die gesamte Scheibe abgeklebt, um die Splitter zu binden. Zum Zerstören der Scheibe wird dann ein Sicherheits-Federkörner verwendet, keinesfalls ein selbstschlagender bzw. selbstauslösender Federkörner, ein Nothammer oder ähnliches. Dann kann die zersplitterte Scheibe an der Klebefolie nach außen entnommen werden.

Zum anderen wurden die Schutzhandschuhe abgelegt, so dass es zu einer Verletzung durch einen ins Fahrzeug eingedrungenen Glassplitter kommen konnte. Durch konsequente Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung hätte diese Verletzung trotz des ersten Fehlers vermieden werden können.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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