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FALL:

Umstürzende Bäume

EREIGNIS

Während eines Sturmeinsatzes wurde ein Baum am Rande eines Waldstücks zersägt. Nachdem der Baum klein gesägt worden war, wurde erkundet ob noch weitere Bäume umstürzen könnten. Während der Erkundung stürzte dann ein weiterer Baum in unmittelbarer Umgebung der Eisatzstelle um, traf jedoch glücklicherweise niemanden. Eine Erkundung der umliegenden Bäume zur Absicherung der Einsatzstelle fand im Vorwege nicht statt.

FACHKOMMENTAR

Sturmeinsätze und das damit einhergehende Beseitigen von umgestürzten Bäumen, ist eine häufige Aufgabe von Feuerwehren. Immer wieder kommt es hier zu kleineren, aber leider manchmal auch schweren oder gar tödlichen Unfällen. Die zu sägenden Bäume haben meist ein hohes Gewicht und stehen gerade bei Sturmeinsätzen häufig unter Spannung. Das Sägen an teilweise oder gänzlich umgestürzten Bäumen gehört daher zu den Aufgaben, die mit einem hohen Gefährdungspotential einhergehen. Aber nicht nur das Sägen an den Bäumen selbst kann gefährlich sein, sondern auch andere Bäume in der näheren Umgebung können eine Gefahr darstellen. Entweder können auch diese umfallen oder es können abgebrochene Äste oder Totholz zu einem späteren Zeitpunkt herunterfallen. Daher sind Sägeeinsätze sorgfältig zu planen und nach einer ausgiebigen Erkundung durchzuführen.

Zunächst ist bei Alarmierung und bei der Erkundung zu klären, ob die Feuerwehr überhaupt zuständig ist. Die Feuerwehr ist eine Organisation zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Ebenso soll sie akute Gefahren in erster Linie für Menschen und Tiere abwenden. Bedroht ein Baum nicht direkt Menschen oder Tiere, so reicht es in der Regel aus, den Bereich zu sichern und abzusperren. Die Feuerwehr ist dann nicht für das Fällen des Baumes zuständig.

Ist die Feuerwehr doch zuständig, muss zunächst eine Erkundung durchgeführt werden. Nicht selten fallen weitere Bäume um oder die Nachbarbäume sind durch den gefallenen Baum beschädigt worden. Das sind erhebliche Gefahren für die Feuerwehrangehörigen. Ist selbst die Erkundung zu gefährlich, weil sich der gefallene Baum beispielsweise in einem Waldstück befindet, so muss unter Umständen die Straße so lange gesperrt werden, bis der Sturm nachlässt und die an die Straße angrenzenden Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft wurden.

Erst, wenn die Situation für die am Baum arbeitenden Feuerwehrangehörigen sicher ist, darf am gefallenen Baum gearbeitet werden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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