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FALL:

Brandbekämpfung ohne Atemschutz

EREIGNIS

Die Feuerwehrangehörigen befanden sich im Bereitstellungsraum, welcher sich in unmittelbarer Nähe eines Brandobjektes befand. Bedingt durch die ständig wechselnden Windrichtungen wurden sie den in der Luft befindlichen Brandrauchen (deutlich erkennbar durch teilweise dichten gelben bzw. schwarzen Brandrauch) immer wieder ausgesetzt. Die eingesetzten Kräfte trugen zunächst überhaupt keinen Atemschutz, später wurden ABEK2-Filter ausgegeben, die jedoch für CO ungeeignet sind. Daher wurden die Einsatzkräfte über einen längeren Zeitraum Belastungen mit erhöhten CO-Konzentrationen und möglicher Weise anderen Gefahrstoffen ausgesetzt.

FACHKOMMENTAR

Bei vermuteter bzw. spätestens nach Feststellung einer CO-Konzentration sind die in dem gefährdeten Bereich befindlichen Feuerwehrangehörigen, die nicht zwingend für den Einsatz benötigt werden, in einen sicheren Bereich zu verlagern.

Allein die Anordnung zum Tragen von Atemschutz mit Filtergeräten bei auftretenden Brandrauchen ist fragwürdig, da diese Geräte vielfach ihre Aufgabe nicht erfüllen können, zumal der CO-Anteil sauerstoffverdrängend wirkt und weiterhin nicht bekannt ist, welche anderen Gefahrstoffe sich noch in der Luft befinden.

Unabhängig hiervon sind die Umgebungsbelastungen in bestimmten zeitlichen Abständen durch das hierfür ausgebildete Fachpersonal zu messen und in deren Abhängigkeit die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

Das für die Brandbekämpfung tatsächlich erforderliche und im Bereitstellungsraum verbliebende Personal ist mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten auszustatten, um sich auch dort erforderlichenfalls sofort schützen zu können.

Einsatzkräfte, die eine Brandrauchausbreitung ignorieren bzw. sich mit falschem Atemschutz in einem belasteten Bereich aufhalten, sind hier fehl am Platz und ggf. durch die Einsatzleitung aus dem Einsatz herauszulösen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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