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FALL:

Sicherheitstrupp unzureichend ausgerüstet

EREIGNIS

Ein bei einem Küchenbrand eingesetzter Sicherheitstrupp stand am Verteiler bereit, war jedoch nur unzureichend ausgerüstet. Ein Feuerwehrangehöriger des Trupps hatte keine Feuerschutzhaube auf. Darüber hinaus stand der gesamte Trupp ohne Mindestausrüstung wie Feuerwehrleine, Handlampe, Axt/Brechwerkzeug, sowie ohne Hilfsmittel wie z. B. eine Atemschutznotfalltasche, Strahlrohr mit Wasser oder Rettungstuch bereit.

FACHKOMMENTAR

Die FwDV 7 regelt unter Punkt 7.2 die Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten. Dazu gehören auch Regelungen und Vorgaben für den Sicherheitstrupp.

Zunächst gibt die FwDV 7 vor, dass für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit steht. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht.

Gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vor, soll für j e d e n dieser Angriffswege mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Beurteilung der Lage durch den Einsatzleiter.

Weiterhin ist auch die Ausstattung des Sicherheitstrupps geregelt:

Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben. Es kann angeordnet werden, dass der Atemanschluss noch nicht angelegt, sondern nur griffbereit ist.

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird vor Beginn des Einsatzes durch den Einsatzleiter bestimmt. Da es bei einem Innenangriff spezielle Gefahren (z. B. hohe thermische Belastungen) gibt, muss die PSA entsprechend angepasst und dazu spezielle PSA getragen werden. Hierzu zählt unter anderem auch die Feuerschutzhaube.

An dieser Stelle soll auch erwähnt werden, dass das bloße Stellen eines Sicherheitstrupps am Verteiler nicht ausreicht. Dieser muss auch für die anstehende Aufgabe ausgebildet sein. Die Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass ein Trupp zur Rettung eines verunfallten Trupps oft nicht ausreichend ist. In der Regel wird ein zweiter Trupp zur Unterstützung notwendig.

Darüber hinaus es sinnvoll ist, dass der Sicherheitstrupp in der Bereitschaftsphase nicht für andere Aufgaben herangezogen wird. Er soll vielmehr während dessen soweit technisch möglich den Funkverkehr mit verfolgen, damit er beste Informationen zu Lage und Ort des eingesetzten Trupps hat.

Feuerwehren sollten daher Konzepte zum Atemschutznotfall entwickeln

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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