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FALL:

Innenbrandbekämpfung ohne Rettungstrupp

EREIGNIS

Bei einem Küchenbrand ohne Menschenleben in Gefahr wurde der Angriffstrupp im Innenangriff eingesetzt, ohne dass ein Sicherheitstrupp an der Einsatzstelle verfügbar war / eingesetzt worden ist. Der Sicherheitstrupp wurde erst ca. 5 Minuten später durch das zweite eintreffende Löschfahrzeug bereitgestellt.

FACHKOMMENTAR

Die Einsatzgrundsätze zum Tragen von Isoliergeräten werden unter Punkt 7.2 der FwDV 7 genau beschrieben.

So muss an jeder Einsatzstelle für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht.

Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben. Es kann angeordnet werden, dass der Atemanschluss noch nicht angelegt, sondern nur griffbereit ist.

Es kann nur an Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz möglich ist, wie beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.

Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn Menschenleben in Gefahr ist. Hier kann zur Rettung aus Lebensgefahr von den Regelungen der UVV abgewichen werden - jedoch nur unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes.

In dem beschriebenen Fall war jedoch kein Menschenleben in Gefahr. Somit gelten die Vorgaben der FwDV 7 und der UVV Feuerwehr. Der betreffende Trupp hätte somit erst in den Innenangriff gehen dürfen, wenn der Sicherheitstrupp ausgerüstet und Einsatzbereit vor Ort ist.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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