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FALL:

Fehlende Rückweiche bei Baumfällung

EREIGNIS

Ein Baum drohte nach dem Sturm zu kippen und musste mit der Motorkettensäge gefällt werden. Als der Baum anfing zu fallen, wich der MKS-Führer nach hinten zurück, stolperte dabei über Äste in der Rückweiche (stürzte aber nicht) und schnitt sich mit der noch laufenden Säge im Kniebereich in die Schnittschutzhose.

FACHKOMMENTAR

Der Umgang mit der Motorkettensäge zählt zu den gefährlichen Tätigkeiten. Zum einen gehen erhebliche Gefahren von der Kette selbst aus. Der Bediener kann sich damit in das Bein oder den Fuß sägen. Zum anderen entstehen große Gefahren durch kippende Bäume, aufreißende Stämme oder herabfallende Äste.

In solchen Situationen ist es neben dem Tragen der erforderlichen Schutzausrüstung von besonderer Bedeutung, dass der Sägenführer auch fachlich in der Lage ist, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Zu den fachlichen Kenntnissen gehört die Ausbildung nach landesspezifischen Regelungen oder, wenn diese nicht existieren, entsprechend DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“.

Wer entsprechend ausgebildet ist weiß, dass er vor Beginn der Sägearbeiten für entsprechende Rückweichen sorgen muss, um im Gefahrenfall schnell und sicher beiseite laufen zu können.

Zuvor sollte allerdings abgewogen werden, ob es nicht besser und möglich wäre, diese Tätigkeit durch einen „Profi“ erledigen zu lassen. Meist ist genügend Zeit vorhanden, diesen nach zu alarmieren. In der Zwischenzeit sichert die Feuerwehr den Gefahrenbereich.

Die zur Verfügung zu stellende Schutzausrüstung muss vollständig und in Ordnung sein. Sie darf nicht durch Beschädigung in ihrer Schutzwirkung beeinträchtigt sein.

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Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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