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FALL:

Bedienung Motorkettensäge ohne PSA

EREIGNIS

Bei einem Sturmschaden (umliegender Baum war auf die Straße gestürzt) wurde zur Benutzung der Kettensäge weder die auf dem Feuerwehrfahrzeug vorhandene Schnittschutzhose angezogen, noch der sich dort befindliche Schutzhelm mit Gehörschutz verwendet.

FACHKOMMENTAR

Der Umgang mit der Motorkettensäge zählt zu den gefährlichen Arbeiten. Insbesondere besteht die Gefahr von Schnittverletzungen durch die Sägekette. Kommt es zu Verletzungen, dann sind diese oft sehr schwer. Deshalb sind neben der entsprechenden Ausbildung nach landesspezifischen Regelungen oder, wenn solche nicht existieren, nach der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ unbedingt auf die besondere Gefahr angepasste persönliche Schutzausrüstungen erforderlich.

Zusätzlich zur Feuerwehreinsatzkleidung mit Schutzanzug, Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz, Schutzhandschuhen und Feuerwehrsicherheitsschuhwerk sind mindestens Gehörschutzstöpsel und auf jeden Fall Schnittschutz für die Beine nach DIN EN 381 Teil 5, Form C (umlaufender Schnittschutz) zu benutzen. Zusätzlich sollte Schnittschutz für die Füße benutzt werden. Statt des Feuerwehrhelmes mit Visier eignet sich besser der „Waldarbeiterhelm“ mit Drahtvisier und Gehörschutz. Dieser ist leichter, das Drahtvisier beschlägt nicht und der Gehörschutz ist bereits dran. Als Schnittschutz für die Beine sind die Waldarbeiterhose oder Beinlinge anzuwenden. Die Füße sind zum Teil durch die im Feuerwehrsicherheitsschuhwerk vorhandenen Stahlkappen gegen Kettensägeschnitte geschützt. Durch Feuerwehrstiefel mit integriertem Schnittschutz oder für alle Schuhgrößen verwendbare sog. Schnittschutzgamaschen wird ein noch besserer Schutz erreicht. Jedoch sind für den Einsatz bei der Feuerwehr nicht alle auf dem Markt erhältlichen Schnittschutzgamaschen geeignet. Geeignet sind Ausführungen, durch die die Gefahr des Hängenbleibens im Unterholz nicht erhöht wird.

Da es sich hier um besonders gefährliche Tätigkeiten handelt, ist es besonders wichtig, dass die möglichen Sägenführer nicht nur entsprechend ausgebildet sind, sondern auch regelmäßig über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die jeweils verantwortlichen Führungskräfte müssen auch im Einsatz die erforderliche Schutzausrüstung anweisen und deren Benutzung konsequent durchsetzen.

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Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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