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AKTUELLES:

Allergie

Allergien

 

Allergien sind vielfältig und dementsprechende Reaktionen reichen von leicht bis heftig; können aber auch zu lebensbedrohlichen Umständen führen. Im Wesentlichen konzentrieren sich allergische Reaktionen auf die Atemwege, auf Haut und Augen sowie den Magen-Darm-Trakt oder führen zu allgemeinen Reaktionen wie beispielsweise Fieber, Müdigkeit, Schnupfen, Juckreiz und Hautausschlag. Zu den häufigsten allergischen und atopischen Erkrankungen gehören Asthma, Heuschnupfen, Neurodermitis, Kontaktekzeme sowie Nahrungsmittelunverträglichkeit und Insektengiftallergien. Ganz gleich ob Gräser- oder Blütenpollen, Tierhaare, Insektenstiche bzw. -haare oder eine Lebensmittelunverträglichkeit: allergische Reaktionen basieren auf einer Vielzahl von Ursachen und können daher in verschiedenen Situationen auftreten.

 

Folglich stellen allergische Reaktionen für betroffene Feuerwehreinsatzkräfte ein Risiko dar, welches mit gesundheitlichen Einschränkungen und möglichen Leistungseinbußen im Feuerwehrdienst verbunden ist. Aufgrund unterschiedlicher Übungs- und Schulungsformen oder Einsätze stehen Feuerwehrangehörige ständig mit der Umwelt in Kontakt und sind somit unmittelbar verschiedenen externen Faktoren ausgesetzt. Dies bedeutet zugleich ein erhöhtes Risiko für die Auslösung einer allergischen Reaktion, denn schon beim ersten Kontakt mit einer körperfremden Substanz (beispielsweise durch das Einatmen von Schimmelpilzen) kann das Immunsystem innerhalb kurzer Zeit mit Entzündungszeichen antworten. Erschwerend kommt hinzu, dass allergische Reaktionen sich nicht nur auf eine bestimmte Jahreszeit konzentrieren, sondern auch ganzjährig auftreten, wie beispielweise der Pollenflug, welcher aufgrund klimatischer Veränderungen sich mittlerweile von März bis Oktober erstreckt. In den Sommermonaten kann es auch zum Kontakt mit unliebsamen Insekten, insbesondere den Kiefer- und Eichenprozessionsspinnern kommen, die allergische Reaktionen hervorrufen können.

 

Sind Allergien bekannt, sollte der Kontakt mit allergieauslösenden Stoffen möglichst vermieden werden. Betroffenen Personen wird daher geraten, stets Medikamente und ein Notfallset bei sich zu tragen. Zudem sind offene Gespräche mit der Wehrleitung sowie die Mitteilung an vertraute Feuerwehrangehörige anzustreben, damit bei einer allergischen Reaktion diese wissen, was zu tun ist.

 

Insbesondere Atemschutzgeräteträger und -trägerinnen stehen in der Eigenverantwortung, wenn es um das Thema persönliche Gesundheit geht. Fühlt sich die betroffene Person selbst nicht in der Lage, die Einsatzfähigkeit einzuschätzen, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen. Gesundheitliche Bedenken können also ein Ausschlussgrund hinsichtlich des Tragens von Atemschutzgeräten sein. Sollten Allergien zu einem späteren Zeitpunkt erworben sein, kann dies auch ein Grund für eine vorzeitige Nachuntersuchung sein. Vor allem das Asthma bronchiale, eine durch Luftverschmutzung oder besondere körperliche Anstrengung hervorgerufene Atemwegsverengung, stellt hier eine besondere Gefahr dar und ist laut DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte (ehemals G 26) ein Ausschlusskriterium.

 

Von einer Allergie betroffen zu sein, muss jedoch nicht automatisch das Ende der jeweiligen Tätigkeit im Einsatzdienst bedeuten. Gegebenenfalls muss über eine (neue) adäquate Funktion mit der Wehrleitung gesprochen werden, um die betroffene Person vor möglichen gesundheitsgefährdenden Risiken während des Dienstes zu bewahren und sie als voll einsatzfähiges Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr zu erhalten.

 

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