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FALL:

Leckage an Atemschutzmaske

EREIGNIS

Bei der Begehung einer Brandwohnung stellte der Atemschutzgeräteträger eine Leckage an seiner Maske fest. Dadurch bedingt, trat Rauch in die Maske ein. Das weitere Vorgehen in der Brandwohnung wurde daher abgebrochen und der Rückzug angetreten.

FACHKOMMENTAR

Rauchgasinhalationen kommen im Feuerwehreinsatz immer wieder vor. Technische Gründe oder Defekte der Masken sind hierbei in der Regel nicht die Ursache. Vielmehr liegen die Gründe von Fehlbenutzung und Rauchgaseintritten in die Maske bei den Trägern von Atemschutzgeräten.
Jeder Träger von Atemschutzgeräten ist für den korrekten Sitz seiner persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Kommt es zu Rauchgaseintritten in die Maske, wurde in der Regel die Maske nicht korrekt angelegt. Häufigster Fehler hierbei ist, dass die Bebänderung der Maske nacheinander und nicht parallel angezogen wird. Als Nachweis für korrektes Anziehen der Bebänderung kann die Maskenspinne gesehen werden. Ist die Bebänderung falsch angezogen worden, sitzt die Maskenspinne nicht zentral auf dem Hinterkopf sondern nach links oder rechts verschoben.

Zusätzlich wird auch die Maskendichtprobe entweder gar nicht durchgeführt oder falsch angewendet. Dabei ist zu beobachten, dass die Handfläche mit Kraft gegen das Gewinde des Atemanschlusses gedrückt wird. Die Maskendichtprobe gelingt dann zwar, jedoch löst man hierbei auch wieder etwas die Bebänderung. Idealerweise greift man mit einer Hand unter den Atemanschluss, hält quasi gegen und legt leicht die Handfläche der anderen Hand vor das Gewinde des Atemanschlusses. Das reicht aus, um die Fläche zu schließen und die Maskendichtprobe zu machen.
Ein weiterer leicht gemachter Fehler ist das Anlegen der Flammschutzhaube. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es wird erst die Maske aufgesetzt und dann die Haube darüber gestülpt oder die Flammschutzhaube wird zunächst wie ein Schaal aufgesetzt und dann, wenn die Maske aufgesetzt wurde, von hinten übergestülpt. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.
Bei der Variante „Erst Maske, dann Flammschutzhaube“, drückt man von vorn an die Maske und verändert ein wenig die Bebänderung. Man muss die Flammschutzhaube nachträglich unter die Jacke stopfen, damit alle Hautbereiche vernünftig geschützt sind.
Bei der Variante „Erst Flammschutzhaube wie Schaal aufsetzen und dann die Maske“, kann man vorher die Flammschutzhaube vernünftig unter der Jacke anlegen. Beim anschließenden von hinten Herüberstülpen über die Maske, besteht jedoch die Gefahr, die Bebänderung wieder zu lösen.
Neben den genannten Fehlhandhabungen können auch der Bartwuchs, starke Narben oder die Kopfform für Undichtigkeiten sorgen.
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (z.B. Ohrschmuck).

Wie die genannten Erläuterungen zeigen, gibt es eine Vielzahl an Fehlerquellen beim Anlegen der Maske. Eine fundierte Ausbildung, die regelmäßig wiederholt und aufgefrischt wird, ist daher unabdingbar.

Kommt es zu einer Undichtigkeit, muss auf jeden Fall Ruhe bewahrt und der Gefahrenbereich verlassen werden. Manchmal hilft es, entweder die Maske etwas anzudrücken oder die Maskenspülung zu betätigen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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