top of page

FALL:

Gebäude-Brandbekämpfung ohne Atemschutz

EREIGNIS

Brand eines freistehenden Holzschuppens mit eingelagertem Brennholz im fortentwickelten Brandgeschehen. Die ersteintreffende Ortswehr/Löschgruppe begann die Löscharbeiten mittels 3 C-Rohren ohne Atemschutz bei völliger Verrauchung der Einsatzstelle. Alle drei Trupps arbeiteten unter ständiger Beaufschlagung von Rauchgasen. Atemschutz wurde nicht getragen.[nbsp] Der Einsatzleiter / Gruppenführer stand bei den Löscharbeiten selber mit am Strahlrohr. Die Löschgruppe wurde dadurch nicht von ihm geführt.

Erst nach Hinweisen nachrückender übergeordneter Führungskräfte setzte der Einsatzleiter Trupps unter Atemschutz ein. Hierbei wurde Filtergerät sowie Pressluftatmer (Isoliergeräte) verwendet. Ebenso nahm der Gruppenführer deutlicher seine Führungsrolle wahr.

FACHKOMMENTAR

Der Ablauf eines Einsatzes einer Einheit im Löscheinsatz wird in der FwDV 3 beschrieben. Nach der Bestimmung der Fahrzeugaufstellung und ggf. die der Tragkraftspritze, beginnt der Einheitsführer mit der Erkundung. Diese Erkundung ist der Beginn des Führungskreislaufes. Um die Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte und die eigene Mannschaft bestimmen zu können, nutzt der Einheitsführer das sogenannte ACE-Schema (Gefahrenmatrix). Hier hätte ihm die Gefahr durch Rauchgase für seine Mannschaft auffallen müssen.

Bei einer, wie im Fall beschriebenen, starken Verrauchung, hätten die im Rauch stehenden Trupps Atemschutz tragen müssen. Der Umstand, dass der Gruppenführer jedoch selbst mit am Strahlrohr stand, lässt vermuten, dass eine ausreichende Erkundung sowie ein korrekter Führungsvorgang nicht stattgefunden haben. Eventuell war der Gruppenführer mit der Situation überfordert. Eine Führungskraft, die selbst am Strahlrohr steht, kann nicht führen.

Der Einsatz hat sich vermutlich führungslos aufgebaut.

Bei einer starken Verrauchung einer Einsatzstelle ist das Tragen von Atemschutz mit Filtergeräten deutlich in Frage zu stellen. Filtergeräte könnten Ihre Aufgabe unter Umständen nicht erfüllen, da der Sauerstoffanteil von mindestens 17 Vol% in der Luft nicht mehr vorhanden ist oder stark rußbildende Verbrennungsprodukte den Filter dichtsetzen. Auch bei brennendem Holz kann der CO-Anteil sauerstoffverdrängend wirken und die Feuerwehrangehörigen gefährden. Andererseits ist meist nicht bekannt, welche Gefahrstoffe in der Luft vorhanden sind und ob die Filter zum Schutz davor geeignet sind.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page